Du willst auswandern oder Urlaub in Portugal machen... diese Punkte könnten für Dich von Interesse sein.
Mit dem PKW kommend kann es sein, dass Du eine Mautpflichtige Autobahn befährst. Hier wird kein Geld benötigt, da Dein Fahrzeug automatisch registriert wird, d.h. über das Kennzeichen des Fahrzeugs wird der Halter ermittelt und würde die entsprechende Gebühr mitgeteilt bekommen. Allerdings sollte man nicht darauf hoffen, dass die einen vergessen, dann könnte es teurer werden. Um der zusätzlichen Gebühr aus dem Weg zu gehen, kann man entweder sich im Vorfeld eine entsprechende Mautkarte oder ein elektronisches Gerät, was im Auto im Bereich der Windschutzscheibe liegen sollte, entsprechend abbuchen lassen. Alternativ, weil ich im Vorfeld keine diese Dinge hatte, kann man auch im nachhinein die Gebühr über eine Internetadresse bezahlen. Bis man dort angezeigt wird, dauert es allerdings etwas über vier Wochen. Also durchaus etwas Geduld aufbringen, wenn man beim Einloggen nicht sofort angezeigt wird. Ich wollte z.B. auch keine mautpflichtige Autobahn fahren, bin aber aufgrund einer unglücklichen Beschilderung dann doch darauf gefahren.
Wenn du Dein Auto aus Deutschland mit nach Portugal nehmen willst, dann erkundige Dich, ob das von den Kosten her sinnig ist. In Deutschland hatte ich meiner Versicherung mitgeteilt, dass ich nach Portugal auswandern werde, worauf man mir sagte, dass dann alle Versicherungen mit dem Abmeldedatum automatisch enden werden. D.h. auch alle anderen Versicherungen wie Hausrat, Rechtschutz usw., die ich bei dieser Versicherungsgesellschaft hatte, wurden mir mit dem Abmeldedatum automatisch abgemeldet. Wurde der Jahresbeitrag bereits gezahlt, so wurde mir nur der anteilige Betrag berechnet und die Differenz dann erstattet. Wenn das Auto ohne Versicherungsschutz dann aber ab dem Tag nach der Abmeldung nicht mehr besteht, dann bedeutet dieses, dass man sein Fahrzeug in Portugal wieder anmelden muss. Dazu fällt eine TÜV-Untersuchung statt - unabhängig davon wann in Deutschland der letzte TÜV war und man hat eine "Einfuhrzollsteuer" zu zahlen. Aufgrund der Informationen, die ich vorher über das Internet erhalten hatte, habe ich mein altes Fahrzeug dann noch in Deutschland verkauft und bin hier in Portugal zunächst einmal ohne Fahrzeug gewesen. Die Steuer für das Fahrzeug fällt übrigens dort an, wo sich das Fahrzeug am längsten im Jahr aufgehalten hat. D.h. auch wenn es nur auf einem Grundstück in Portugal gestanden hat und die Dauer über das Jahr mehr als 183 Tage betragen hat, so ist die Steuer in Portugal abzuführen. Auch wenn das Fahrzeug ggf. zwischendurch mal in Spanien oder Deutschland unterwegs war. Es zählen die Tage des Aufenthaltes in dem Land - egal ob es bewegt wurde oder rumstand. Bei einem Neukauf eines Fahrzeugs - leider sind die Fahrzeuge in Portugal die teuersten in der EU - sollte man darauf achten, dass das Fahrzeug aus Portugal stammt. Ansonsten fällt wieder die "Einfuhrsteuer" an. Also ein billigeres Auto in Spanien zu kaufen und dann damit über die Grenze zu kommen, bringt leider auch nichts, wenn es nicht schon mal in Portugal zugelassen war. die hohen Preise kommen natürlich auch ein Teil daher, dass es in Portugal den hohen Mehrwertsteuersatz von aktuell 23% (2024) gibt.
Krankenversicherung - Unabhängig davon ob Urlauber oder Auswanderer, deine aktuelle Krankenkasse aus Deutschland bleibt Dir erhalten, zumindest wenn Du als Rentner auswanderst. Wenn Du hier arbeiten möchtest, bin ich nicht im Thema. Allerdings nach drei Monaten Aufenthalt in Portugal und Du möchtest hier weiterhin blieben, musst Du Dich bei Deiner Gemeinde auf dem Bürgeramt melden und die Wohnbescheinigung besorgen. Um diese Wohnbescheinigung zu erhalten benötigst Du Deinen Personalausweis - Einen Vertrag aus dem hervorgeht, dass Du auch hier wirklich wohnhaft bist, d.h. z.B. Miet- oder Kaufvertrag oder Strom- oder Wassergeld-Abrechnungen, die auf deinen Namen ausgestellt sind. Auf dem Amt bekommst Du noch einen Fragebogen, den Du Dir schon mal im Vorfeld dort abholen kannst und der beinhaltet neben Deinen persönlichen Daten auch die Rubrik, dass Du zwei Portugiesische Staatsbürger, die in dem Wohnort, in dem Du leben möchtest, ebenfalls gemeldet und somit dort wahlberechtigt sind. Bzgl. der zwei Personen wurde bei mir darauf gedrängt, dass die Unterschrift der Person des Wohnvertrags darauf sein musste (warum auch immer). Die zweite Person war dann egal, solange die Bedingungen erfüllt wurden.
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